Nutzungsbedingungen / Nutzungsordnung / Benutzungsordnung für das Tauchen im Möhnesee

Stand 21.08.2026


§1 Vorbemerkung

Der Betrieb des Tauchgebietes ist vom Ruhrverband (Eigentümer) an ProDive (Betreiber) verpachtet. Inhaber & Nutzer dieser Karte verpflichten sich, die Nutzungsordnung Tauchen in der vollständigen Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Das Betreten und Benutzen des Tauchgeländes geschieht auf Grundlage dieser Nutzungsordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen. Für entstandene Schäden haftet der/die Verursacherin.

§2 Rechtsgrundlage

  1. Der Eigentümer fordert im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Betreiber die Aufstellung einer Nutzungsordnung durch den Betreiber für das Tauchgebiet.
  2. Die Nutzungsordnung gilt für die zum Tauchen freigegebene Wasserfläche sowie die angrenzende Uferfläche.
  3. Die aktuelle Version der Nutzungsordnung wird per Aushang am Tauchgebiet bekannt gegeben und unter www.prodive.de veröffentlicht.

§3 Zugelassene Nutzungen

  1. Die Ausübung des Tauchsports ist allen Taucherinnen im Rahmen dieser Nutzungsordnung gestattet. Bei minderjährigen Nutzern gilt zusätzlich die Anlage MJ dieser Nutzungsordnung.
  2. Mit der Nutzung des Tauchgebietes erkennen alle Benutzerinnen die Freizeitordnung des Eigentümers,
    https://ruhrverband.de/services/sport-und-freizeit-tipps/freizeitordnung#c1123 , die Gemeingebrauchsordnung der Bezrg. Arnsberg sowie diese Nutzungsordnung uneingeschränkt an.
  3. Andere Wassersportaktivitäten wie Baden ohne Tauchgerät, Bootfahren oder andere sind nicht gestattet.
  4. Die Benutzung des Tauchgebietes erfolgt unter gegenseitiger Rücksichtnahme mit Angelsporttreibenden. Die Fischereiausübung ist im Tauchgebiet erlaubt.

§4 Nutzungsentgelte für Tauchsporttreibende

  1. Die Nutzung des Tauchgebietes ist kostenpflichtig.
  2. Entgelte werden als Aushang am Tauchgebiet und unter www.prodive.de bekannt gegeben.
  3. Die Nutzung wird nach Prüfung der Nachweise (siehe §5 ff) und Entrichtung eines Nutzungsentgeltes für die Dauer z B eines Kalendertages (Tageskarte) genehmigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine 10er Karte zu erwerben, welche auf andere Personen übertragbar ist. Die Inhaberin / der Inhaber einer 10er Karte verpflichtet sich, dass sie/er sowie alle MitnutzerInnen dieser Karte die Nutzungsordnung uneingeschränkt anerkennen / einhalten. Die 10er Karte verliert 3 Jahre ab Schluss des Jahres in welchem sie erworben wurde ihre Gültigkeit. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.
  4. Die Einführung weiterer zeitbezogener Nutzungsentgelte (z.B. Monats- Jahreskarte) behält sich der Betreiber vor.

§5 Öffnungszeiten & Anmeldeverfahren

  1. Das Tauchgebiet ist ganzjährig betauchbar (Ausnahme u. a. Vereisung oder Vereisungsgefahr).
  2. Kernöffnungszeiten sind vom 01. Mai bis Mitte Oktober, Sa., So, und Feiertags (NRW); 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
  3. Aktuelle Öffnungszeiten befinden sich unter: www.prodive.de.
  4. Das Anmeldeverfahren außerhalb der Öffnungszeiten befindet sich unter www.prodive.de.
  5. Die eigenständige Nutzung des Tauchgebietes kann nur ausgebildeten Taucherinnen gestattet werden.
  6. Die Nutzung des Tauchgebietes zu Tauchausbildungszwecken ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die einer anerkannten Tauchsportorganisation (siehe umseitig) angehören und von dort die Erlaubnis und Berechtigung zur Ausbildung haben, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können (Tauchlehrerinnen, Tauchschulen und Tauchverbände).
  7. Die/der Nutzerin ist verpflichtet sich bei ProDive an- und wieder abzumelden. Bei der Anmeldung bestätigt sie/er, dass sie/er im Besitz eines gültigen positiven tauchsportärztlichen Gutachtens (Attest) und eines ausreichenden Brevets (Tauchschein) ist, welche auf Verlangen des Betreibers oder dessen Beauftragten vorzulegen sind.

§6 Nutzungsbedingungen

  1. Das Tauchen ist nur mit einer anerkannten Tauchlizenz, sowie nach den Regeln eines anerkannten Tauchsportverbandes (siehe Vorderseite) erlaubt, dem die/der Taucherin angehört.
  2. Die/der Nutzerin verpflichtet sich den Tauchsport entsprechend ihres / seines Ausbildungsstandes auszuüben. Insbesondere Tiefenlimits und die Einhaltung der erforderlichen Restluftmenge von 50bar/PTG sind einzuhalten.
  3. Die Durchführung von Allein-/Solotauchgängen ist nicht gestattet.
  4. Das verwendete Tauchgerät sollte / muss den tauchsportlichen Regelwerken und/oder gesetzl. Bestimmungen entsprechen (z. B. Revisionsintervalle von Automaten und Auftriebsmittel) und muss eine gültige, TÜV-Abnahme haben (z. B. Flaschentüv).
  5. Zum Ein- und Ausstieg ist ausschließlich der vorgegebene Einstieg zu nutzen.
  6. Der ausgebaute Weg zu / vom Einstieg ist nicht zu verlassen.
  7. Getaucht werden darf nur innerhalb des Tauchgebietes. Das Tauchgebiet ist durch Bojen gekennzeichnet, östlich wird es durch die Delecker Brücke“ begrenzt. Näheres ist der aktuellen Tauchplatzkarte unter www.prodive.de zu entnehmen.
  8. Im Bereich des nördlichen Steinbruchs herrscht Steinschlaggefahr. Hier ist ein Mindesabstand zu Steilwand und Boden von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  9. Ab einer Außentemperatur (Lufttemperatur) von 08 Grad Celsius oder kälter darf nur mit zwei getrennt absperrbaren ersten, und jeweils einer daran angebrachten zweiten Stufe (zweiter voll redundanter Lungenautomat) getaucht werden. Beide Automaten müssen kaltwassertauglich sein. Beide Automaten müssen kaltwassertauglich sein.
  10. „Scooter“-tauchen ist nicht gestattet.
  11. Besondere Tauchsport Aktivitäten (wie z.B. technisches Tauchen) sind nur im Besitz einer entsprechenden Zertifizierung gestattet.
  12. Der Betreiber ist berechtigt, weitere Nutzungsbedingungen und Einschränkungen zu erlassen, die Nutzungsordnung zu ändern oder zu ergänzen.
  13. Die Benutzung der Unterwasserplattform geschieht auf eigene Gefahr und ist nur Tauchausbilderinnen mit begleitenden Schüleninnen gestattet. Achtung, es können nicht beabsichtigte scharfe Kanten vorhanden sein.
  14. Das Untertauchen der Plattform ist aus Sicherheitsgründen (herabfallende Bleistücke, Gegenstände o.ä.) zu keiner Zeit gestattet. Hier herrscht ausdrücklich Gefahr für Leib und Leben.

§7 Nachttauchgänge

  1. Nachttauchgänge dürfen nur unter direkter/indirekter Aufsicht von ProDive durchgeführt werden.

§8 Verbote

Es ist/sind verboten:

  1. Eistauchgänge.
  2. Fisch- und Wildfrevel.
  3. Eingriffe in die Natur vorzunehmen.
  4. Wassergefährdende Stoffe in das Tauchgebiet zu bringen.
  5. Das Abbrennen von Lagerfeuern.
  6. Zelten und Übernachten.
  7. Andere Besucherinnen und NutzerInnen der Talsperre zu behindern oder zu belästigen.
  8. Das Betreiben von Kompressoren zur Befüllung von Tauchgeräten.
  9. Das Betreiben von Stromaggregaten.
  10. Das Errichten von Verkaufsständen (Verkauf oder Anbieten von Tauchartikeln).
  11. Das Anbringen von gewerblichen Werbeflyern oder Kauf- und Verkaufsangebote (bei privaten Kauf- oder Verkaufsgesuchen ist die vorbereitete Biete/Suche Infotafel zu nutzen).
  12. Abfall zu hinterlassen.
  13. Aufenthalt unterhalb der Übungsplattform.
  14. Den erforderlichen Mindestabstand (2 Meter) an dem nördlichen Steinbruch/der Steilwand zu unterschreiten.

§9 Gewährleistung

  1. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Beschaffenheit der Wasser- und der Uferflächen, des Einstieges unterhalb der vorhandenen Treppenanlage sowie der Übungsplattform. Insbesondere übernimmt er keine Gewähr für die Betauchbarkeit bestimmter Gewässerbereiche innerhalb des Tauchgebietes. Der Wasserspiegel schwankt aufgrund der vordringlichen wasserwirtschaftlichen Aufgabe der Talsperre teilweise erheblich.

§10 Haftung

  1. Die/ der Nutzerin des Tauchplatzes haftet dem Betreiber gegenüber, unabhängig vom Verschulden, für alle Schäden, die dem Betreiber aus der Teilnahme am Tauchsport entstehen.
  2. Das Betreten des Tauchplatzes/des Tauchgeländes einschließlich des Einstieges sowie die tauchsportliche Nutzung des Tauchgebietes erfolgt auf eigene Gefahr. Dieses gilt auch für waldtypische Gefahren.
  3. Der Betreiber haftet nur für solche Schäden, die er oder seine Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§11 Ahndung von Verstößen

  1. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können mit dem Widerruf der Nutzungserlaubnis geahndet werden. Eine Rückzahlung von Entgelten für erworbene Tageskarten, 10er Karten etc. wird in diesem Fall ausgeschlossen.
  2. Werden bei Kontrollen Nutzerinnen ohne gültige Anmeldung bzw. (Eintritts) Karte angetroffen, haben diese unverzüglich das fällige Entgelt, zzgl. eines Bearbeitungsentgelts i.H.v. 30,00 Euro zu zahlen.
  3. Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen sowie im Falle der Zahlungsverweigerung erfolgt ein dauerhafter Verweis vom Tauchgebiet. Weiterhin wird an dieser Stelle auf den § 123ff StGB hingewiesen.
  4. Vertreter des Eigentumers und des Betreibers haben Kontroll- und Hausrecht.

§12 Datenschutz

  1. Gem. BDSG und der DSGVO werden personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung erhoben und gespeichert, siehe auch dazu die Datenschutzerklärung von ProDive, erhältlich unter www.prodive.de. Der Betreiber verpflichtet sich diese nur soweit es für den Betrieb notwendig ist zu speichern und nicht weitergehend zu nutzen, sofern der Nutzer dem ausdrücklich nicht durch anderweitige Erklärung zugestimmt hat. Der Betreiber verpflichtet sich Des Weiteren, diese Daten alsbald zu löschen, sofern diese Daten nicht weiter für den Betrieb oder andere behördliche Anforderungen zwingend notwendig sind.

§13 Inkrafttreten

  1. Diese Nutzungsordnung tritt am 21.08.2026 in Kraft.

§14 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Druck und Gegenzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Betreiber und Eigentümer mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.

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Anlage MJ zu Nutzungsbedingungen für Minderjährige & Externe Schulungen bei ProDive – Der Tauchplatz

Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Tauchbasis Bestimmungen für minderjährige Nutzer und die Durchführung von Tauchausbildungen durch externe Tauchlehrer.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Zusatzbestimmungen gelten für alle minderjährigen Personen (nachfolgend „minderjährige Nutzer“), die das Gelände, die Infrastruktur oder die Seezugänge der Tauchbasis (ProDive – der Tauchplatz) nutzen, sowie für deren Erziehungsberechtigte und betreuende Tauchlehrer.
  2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen der Tauchbasis und dem Nutzer/Erziehungsberechtigten ist ausschließlich die Überlassung der Nutzung der Infrastruktur (z. B. Gelände-, Steg- und Seezugang).
  3. Die Tauchbasis erbringt keine Tauchausbildung, stellt kein Mietequipment bereit und führt keine Flaschenbefüllung durch.

§ 2 Selbstständigkeit externer Tauchlehrer / Kein Erfüllungsgehilfe

  1. Tauchausbildungen, Tauchkurse, Guiding sowie jegliche sonstige unterrichtliche oder organisatorische Betreuung von minderjährigen Nutzern werden von selbstständigen, externen Tauchlehrern bzw. Tauchschulen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchgeführt.
  2. Der externe Tauchlehrer agiert im Rahmen der Tauchausbildung weder als Mitarbeiter, Angestellter noch als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe der Tauchbasis. Ein Vertretungsverhältnis besteht nicht.
  3. Der Tauchbasis obliegt keinerlei Überwachung, Leitung oder Kontrolle der inhaltlichen, methodischen oder sicherheitsrelevanten Durchführung der Tauchgänge und -ausbildungen durch den externen Tauchlehrer.

§ 3 Aufsichtspflicht und Einwilligung der Erziehungsberechtigten

  1. Die Nutzung der Tauchbasis und des Seezugangs durch Minderjährige bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines vertretungsberechtigten Erziehungsberechtigten.
  2. Die gesetzliche Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten. Mit der Durchführung von Tauchgängen / Tauchausbildungen übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht für die Dauer der praktischen Übungen und Tauchgänge eigenverantwortlich auf den jeweiligen externen Tauchlehrer oder den begleitenden Taucher.
  3. Die Tauchbasis übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht über minderjährige Nutzer.

§ 4 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss der Tauchbasis

  1. Die Tauchbasis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tauchbasis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Tauchbasis nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tauchbasis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für Unfälle, Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Nachteile, die im Rahmen der Tauchausbildung, der Tauchgänge oder der Betreuung durch den externen Tauchlehrer / des begleitenden Tauchers entstehen, übernimmt die Tauchbasis keine Haftung. Etwaige Ansprüche aus Pflichtverletzungen des Tauchlehrers oder Begleiters (z. B. Verstöße gegen Tauchsicherheitsstandards, fehlerhafte Aufsicht, falsche Tauchtiefen) sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Tauchlehrer oder Begleiter geltend zu machen.
  4. Die Tauchbasis haftet nicht für Risiken, die sich aus den typischen Gefahren des Tauchsports oder den natürlichen Gegebenheiten des Gewässers (z. B. Sichtverhältnisse, Strömungen, Unterwasserhindernisse, Temperatur) ergeben, sofern der Tauchbasis keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zur Last fällt.

§ 5 Pflichten der Erziehungsberechtigten und des Tauchlehrers / der Tauchlehrerin

  1. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass für den minderjährigen Nutzer eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (GTÜM/überprüfter Arzt) vorliegt und der minderjährige Nutzer gesundheitlich für den Tauchsport geeignet ist.
  2. Der externe Tauchlehrer ist verpflichtet, vor Aufnahme des Schulungsbetriebs der Tauchbasis den Nachweis einer gültigen Ausbilderlizenz sowie einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Abdeckung des Risikos der Schulung von Minderjährigen) vorzulegen. Mit seiner Unterschrift sichert er das Vorhandensein dieser Dokumente, Zertifizierungen und Versicherungen zu.

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Anlage MJ tritt am 21.08.2026 in Kraft

§ 7 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatznutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige fehlerfreie, gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung sowie dem erkennbaren Willen der Parteien am nächsten kommt.

Einwilligungs- und Kenntnisnahmeerklärung der Erziehungsberechtigten oder des Tauchlehrer / der Tauchlehrerin

Ich/Wir bestätige(n) als Personensorgeberechtigte(r) des minderjährigen Kindes:

Name des Kindes:

Geburtsdatum:

Name des Tauchlehrers / Tauchschule / Tauchbegleiter:

Ich/Wir haben die vorstehenden Zusatznutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen diese als verbindlich an.

Ich/Wir willigen in die Nutzung der Tauchbasis und das Absolvieren von Tauchgängen durch unser Kind ein.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Tauchausbildung durch den genannten externen Tauchlehrer in eigener rechtlicher Verantwortung durchgeführt wird und die Tauchbasis hierfür keine Haftung übernimmt.

Die Aufsichtspflicht während des Tauchbetriebs wird für die Dauer der Schulung auf den genannten Tauchlehrer übertragen.

Sollten keine Erziehungsberechtigter anwesend sein und somit zur Unterschrift fähig sein, so sichert der Tauchlehrer / die Tauchlehrerin mit seiner / ihrer Unterschrift das Einverständnis / die Anerkennung und die Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten dieser Anlage MJ zu und bestätigt dieses mit seiner / ihrer Unterschrift.

Möhnesee, Datum: _____________

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Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) 1

oder Tauchlehrer:in

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Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) 2

oder Tauchlehrer:in

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Download „Anlage MJ“ bitte anklicken
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